Die Fahrtkosten zur Arbeit können von der Steuer abgezogen werden. Dabei können die Kosten mit dem Velo, dem eigenen Auto, oder dem ÖV entstanden sein. Beim Verrechnen von Fahrtkosten gilt es verschiedene Details zu beachten. Denn die Fahrtkosten sind nicht in jedem Fall anrechenbar und müssen mehrere Anforderungen erfüllen. Darüber hinaus gilt ein Höchstbetrag der abziehbaren Beträge von CHF 3'000.